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Zitierfest

UIG · Umweltinformationsgesetz

§ 7a UIG – Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit

Amtliche Fassung, Stand 25.02.2021.

§ 12 des Informationsfreiheitsgesetzes findet auf Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 entsprechende Anwendung.