§ 12 des Informationsfreiheitsgesetzes findet auf Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 entsprechende Anwendung.
UIG · Umweltinformationsgesetz
§ 7a UIG – Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit
Amtliche Fassung, Stand 25.02.2021.