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Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (TPG)

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026. 54 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. Eingangsformel
  2. § 1Ziel und Anwendungsbereich des Gesetzes
  3. § 1aBegriffsbestimmungen
  4. § 2Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespendeausweise
  5. § 2aRegister für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
  6. § 3Entnahme mit Einwilligung des Spenders
  7. § 4Entnahme mit Zustimmung anderer Personen
  8. § 4aEntnahme bei toten Embryonen und Föten
  9. § 5Nachweisverfahren
  10. § 6Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders
  11. § 7Datenverarbeitung, Auskunftspflicht
  12. § 8Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
  13. § 8aLebendspendekommissionen
  14. § 8bEntnahme von Knochenmark bei minderjährigen Personen
  15. § 8cEntnahme von Organen und Geweben in besonderen Fällen
  16. § 8dEntnahme von Organen und Geweben zur Rückübertragung
  17. § 8eBesondere Pflichten der Gewebeeinrichtungen
  18. § 8fUntersuchungslabore
  19. § 8gMeldung bestimmter Gewebeeinrichtungen
  20. § 9Zulässigkeit der Organentnahme und -übertragung, Vorrang der Organspende
  21. § 9aEntnahmekrankenhäuser
  22. § 9bTransplantationsbeauftragte
  23. § 9c(weggefallen)
  24. § 10Transplantationszentren
  25. § 10aOrgan- und Spendercharakterisierung, Transport von Organen, Verordnungsermächtigung zur Organ- und Spendercharakterisierung und zum Transport
  26. § 11Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle
  27. § 12Organvermittlung, Vermittlungsstelle, Stelle zur Vermittlung von Nieren im Rahmen der Überkreuzlebendnierenspende
  28. § 12aAngehörigenbetreuung
  29. § 13Dokumentation, Rückverfolgung, Verordnungsermächtigung zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
  30. § 13aDokumentation übertragener Gewebe durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
  31. § 13bMeldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei Geweben
  32. § 13cRückverfolgungsverfahren bei Geweben
  33. § 14Datenschutz
  34. § 15Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
  35. § 15aZweck des Transplantationsregisters
  36. § 15bTransplantationsregisterstelle
  37. § 15cVertrauensstelle
  38. § 15dFachbeirat
  39. § 15eDatenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle
  40. § 15fDatenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle
  41. § 15gDatenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle zu Forschungszwecken, Datenaustausch
  42. § 15hAufbewahrungs- und Löschungsfristen
  43. § 15iVerordnungsermächtigungen
  44. § 16Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft bei Organen
  45. § 16aVerordnungsermächtigung
  46. § 16bRichtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Entnahme von Geweben und deren Übertragung
  47. § 17Verbot des Organ- und Gewebehandels
  48. § 18Organ- und Gewebehandel
  49. § 19Weitere Strafvorschriften
  50. § 20Bußgeldvorschriften
  51. § 21Zuständige Bundesoberbehörde
  52. § 22Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
  53. § 23Bundeswehr
  54. § 24
  55. § 25Übergangsregelung
  56. § 26(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)

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