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Zitierfest

TPG · Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben

§ 25 TPG – Übergangsregelung

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.

§ 8 Absatz 1a, § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 und § 12 Absatz 3a sind ab dem 1. Juni 2029 anzuwenden.

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„Was regelt § 25 TPG? Zitiere den Wortlaut.“

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