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Zitierfest

TPG · Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben

§ 22 TPG – Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.

Die Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes bleiben unberührt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 22 TPG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 22 TPG? Zitiere den Wortlaut.“

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