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Zitierfest

RPflG · Rechtspflegergesetz

§ 6 RPflG – Bearbeitung übertragener Sachen durch den Richter

Amtliche Fassung, Stand 19.06.2024.

Steht ein übertragenes Geschäft mit einem vom Richter wahrzunehmenden Geschäft in einem so engen Zusammenhang, dass eine getrennte Bearbeitung nicht sachdienlich wäre, so soll der Richter die gesamte Angelegenheit bearbeiten.

Verweise

Vorschriften, die auf § 6 RPflG verweisen

Rechtsprechung zu § 6 RPflG

5 Entscheidungen zitieren § 6 RPflG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 20.09.2012 – 5 Ni 58/11 (EP) · 5. Senat

    Leitsatz: Bitratenreduktion 1. Nach Geltung des Patentkostengesetzes ist nicht (mehr) davon auszugehen, dass bei gemeinsam durch einen Prozessbevollmächtigten eingereichten Klagen mehrerer rechtlich selbständiger Klageparteien nur eine Gebühr gemäß Nr. 402 200 der Anlage zu § 2 Abs. 1 PatKostG anfällt, sondern, dass für jedes der entstandenen Prozessrechtsverhältnisse eine gesonderte Gebühr zu entrichten …
  • OLG Bamberg, Beschl. v. 27.11.2024 – 7 WF 246/24 e · 7. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Pflicht zur persönlichen Anhörung gem. §§ 159 ff. FamFG besteht nicht nur bei Zuständigkeit des Richters, sondern auch bei Zuständigkeit des Rechtspflegers, soweit er in Verfahren betreffend die Person des Kindes entscheidet. (Rn. 21) 2. Wird in Verfahren gem. § 1674 Abs. 2 BGB ein Antrag eines Elternteils auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge gem. § 1671 BGB gestellt, wird eine …
  • BPatG, Beschl. v. 24.04.2018 – 25 W (pat) 581/17 · 25. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "Cookix/Coolix" – verspätete Zahlung der Beschwerdegebühr - Fiktion der Nichteinlegung der Beschwerde – zur Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr – Verletzung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht - Zurechnung des Verschuldens des …

  • BVerfG, Beschl. v. 22.09.2014 – 1 BvR 2108/14 · 1. Senat 1. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentzug bei erheblicher Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) - Verhältnismäßigkeit der Sorgerechtsentziehung ggf abhängig von gleichzeitiger Entscheidung über Person des Vormundes

  • BVerfG, Beschl. v. 24.06.2014 – 1 BvR 2926/13 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG schließt familiäre Bindungen zwischen nahen Verwandten ein, insbesondere zwischen Großeltern und ihrem Enkelkind. 2. Der grundrechtliche Schutz umfasst das Recht naher Verwandter, bei der Entscheidung über die Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers in Betracht gezogen zu werden. Ihnen kommt der Vorrang gegenüber nicht verwandten Personen zu …

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