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Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 39 PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Der Anmelder kann die Anmeldung jederzeit teilen. Die Teilung ist schriftlich zu erklären. Wird die Teilung nach Stellung des Prüfungsantrags (§ 44) erklärt, so gilt der abgetrennte Teil als Anmeldung, für die ein Prüfungsantrag gestellt worden ist. Für jede Teilanmeldung bleiben der Zeitpunkt der ursprünglichen Anmeldung und eine dafür in Anspruch genommene Priorität erhalten.

(2) Für die abgetrennte Anmeldung sind für die Zeit bis zur Teilung die gleichen Gebühren zu entrichten, die für die ursprüngliche Anmeldung zu entrichten waren. Dies gilt nicht für die Gebühr nach dem Patentkostengesetz für die Recherche nach § 43, wenn die Teilung vor der Stellung des Prüfungsantrags (§ 44) erklärt worden ist, es sei denn, daß auch für die abgetrennte Anmeldung ein Antrag nach § 43 gestellt wird.

(3) Werden für die abgetrennte Anmeldung die nach den §§ 34, 35, 35a und 36 erforderlichen Anmeldungsunterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Teilungserklärung eingereicht oder werden die Gebühren für die abgetrennte Anmeldung nicht innerhalb dieser Frist entrichtet, so gilt die Teilungserklärung als nicht abgegeben.

Rechtsprechung zu § 39 PatG

40 Entscheidungen zitieren § 39 PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 07.12.2010 – 21 W (pat) 10/09 · 21. Senat

    Leitsatz: Vorrichtung zur Detektion von Wasser in Brennstofftanks von Flugzeugen 1. Wird eine Patentanmeldung im Beschwerdeverfahren geteilt, führt dies nicht dazu, dass die Teilanmeldung im Beschwerdeverfahren anfällt. Die Rechtsfigur der Prozesstrennung nach § 145 ZPO kann auf diese Teilung nicht angewendet werden. 2. Aufgrund der Teilungserklärung entsteht gemäß § 39 Abs. 1 S. 3 PatG eine neue …
  • BPatG, Beschl. v. 28.07.2021 – 7 W (pat) 5/19 · 7. Senat

    Leitsatz: Ohrhörer 1. Mit dem Begriff „Anmeldung“ im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 1 PatG, wonach ein Anmelder die Anmeldung jederzeit teilen kann, ist ein beim Deutschen Patent- und Markenamt anhängiges Erteilungsverfahren, das auf die Erteilung eines nationalen deutschen Patents gerichtet ist, gemeint. Diese Voraussetzung ist bei einer europäischen Patentanmeldung nicht gegeben. 2. Eine Anwendung des …
  • BPatG, Beschl. v. 12.06.2018 – 19 W (pat) 33/17 · 19. Senat

    Leitsatz: Abstandsberechnung 1. Während der Anhängigkeit der Patenanmeldung in der Beschwerdeinstanz ist die Erklärung der Teilung der Anmeldung ausschließlich gegenüber dem Bundespatentgericht abzugeben. Dies gilt auch für eine Teilung, die nach Erlass eines Beschlusses über die Beschwerde innerhalb der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde erklärt wird. In diesem Fall bleibt das Bundespatentgericht …
  • BPatG, Beschl. v. 12.04.2017 – 7 W (pat) 28/15 · 7. Senat

    Leitsatz: Gebühren für die Teilanmeldung II Reicht ein Anmelder für die Teilanmeldung zahlenmäßig mehr Patentansprüche als in der Stammanmeldung ein, muss er, um die Teilung wirksam werden zu lassen (§ 39 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 PatG), die Anmeldegebühr nur in der Höhe nachentrichten, die für die Anspruchszahl in der Stammanmeldung maßgebend war. Die Erhöhung der Anspruchszahl bei der Teilung kann aber gemäß …
  • BPatG, Beschl. v. 14.11.2016 – 7 W (pat) 30/15 · 7. Senat

    Leitsatz: Gebühren für die Teilanmeldung I Reicht ein Anmelder für die Teilanmeldung zahlenmäßig weniger Patentansprüche als in der Stammanmeldung ein, muss er, um die Teilung wirksam werden zu lassen (§ 39 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 PatG), die Anmeldegebühr in der Höhe nachentrichten, die für die Anspruchszahl in der Stammanmeldung maßgebend war.
  • BPatG, Urt. v. 11.05.2015 – 4 Ni 36/13 (EP) · 4. Senat

    Leitsatz: Brustpumpe 1. Losgelöst von der Frage, ob ein Nichtigkeitsangriff im Verfahren vor dem Bundespatentgericht wegen unzulässiger Erweiterung des aus einer Teilanmeldung hervorgegangenen EP-Patents auch darauf gestützt werden kann, dass das Streitpatent gegenüber dem Inhalt der Teilanmeldung erweitert ist, kann der Angriff jedenfalls nicht auf Änderungen der Teilanmeldung gestützt werden, die allein …

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