Stadtrecht München
Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt München (MucStPlS)
Satzung der Landeshauptstadt München zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung – StPlS). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 03.10.2025. 15 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge
- § 3Zahl der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge
- § 4Erfüllung der Stellplatzpflicht durch Herstellung und Ablöse der Stellplätze für Kraftfahrzeuge
- § 5Anforderungen an die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge
- § 6Abweichungen
- § 7Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2Übersichtskarte Zone I und Zone II
- Anlage 3Detailkarte 1
- Anlage 4Detailkarte 2
- Anlage 5Detailkarte 3
- Anlage 6Detailkarte 4
- Anlage 7Detailkarte 5
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„Was regelt § 1 MucStPlS? Zitiere den Wortlaut.“