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Zitierfest

MucStPlS · Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucStPlS – Anwendungsbereich

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 03.10.2025.

(1) Die Satzung gilt für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen im Sinne des Art. 1 Abs. 1 BayBO im Stadtgebiet München.

(2) Regelungen in Bebauungsplänen oder anderen städtebaulichen Satzungen, die von den Regelungen dieser Satzung abweichen, haben Vorrang.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucStPlS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucStPlS? Zitiere den Wortlaut.“

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