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Zitierfest

MucStPlS · Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt München

§ 7 MucStPlS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 03.10.2025.

(1) Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung – StPlS) vom 19.12.2007

(MüABl. 2008, Sondernummer 1, S. 1) tritt mit Ablauf des 30.09.2025 außer Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 MucStPlS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 MucStPlS? Zitiere den Wortlaut.“

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