(1) Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung – StPlS) vom 19.12.2007
(MüABl. 2008, Sondernummer 1, S. 1) tritt mit Ablauf des 30.09.2025 außer Kraft.