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Zitierfest

MucStPlS · Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt München

Anlage 1 MucStPlS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 03.10.2025.

zur Satzung der Landeshauptstadt München zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung - StPlS)

Die Anlage 1 ist Bestandteil der Satzung.

Ziffer:Nutzung:Richtwert:
1.Wohnen
1.1Wohnunga) 1 Stellplatz je 1 Wohnung b) 0,5 Stellplätze je 1 Mietwohnung, für die eine Bindung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) besteht c) 0,8 Stellplätze je 1 Mietwohnung, für die eine Mietpreis- und Belegungsbindung außerhalb des BayWoFG, aber nach Vorgaben der Landeshauptstadt München besteht
1.2Kinder-, Schüler- und Jugendwohnheim1 Stellplatz je 20 Betten, mindestens 1 Stellplatz
1.3Studentenwohnheim1 Stellplatz je 5 Betten
1.4Schwestern-/ Pflegerwohnheim, Arbeitnehmerwohnheim u. ä.1 Stellplatz je 5 Betten
1.5Altenwohnheim, Altenheim, Langzeit- und Kurzzeitpflegeheim, Tagespflegeeinrichtung u. ä.1 Stellplatz je 15 Betten bzw. Pflegeplätze, mindestens 1 Stellplatz
1.6Obdachlosenheim, Gemeinschaftsunterkunft für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz1 Stellplatz je 100 Betten, mindestens 2 Stellplätze
1.7Wohnformen, denen ein besonderes, zielgruppenspezifisches Konzept zu Grunde liegtnach jeweiligem Einzelfall
ZifferNutzungRichtwert
AusgangsrichtwertZone IZone II und vergleichbare Lagen
2.Büro, Verwaltung, Praxis
2.1Büro- und Verwaltungsraum allgemein1 Stellplatz je
45 m² NUF1)90 m² NUF1)60 m² NUF1)
2.2Räume mit erheblichem Besucher-verkehr (Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsraum, Arztpraxis und dergl.)1 Stellplatz je
35 m² NUF1), mindestens 1 Stellplatz70 m² NUF1), mindestens 1 Stellplatz47 m² NUF1), mindestens 1 Stellplatz
3.Verkauf
3.1Laden1 Stellplatz je
50 m² Verkaufsfläche für den Kundenverkehr, mindestens 1 Stellplatz je Laden100 m² Verkaufsfläche für den Kundenverkehr, mindestens 1 Stellplatz je Laden67 m2 Verkaufsfläche für den Kundenverkehr, mindestens 1 Stellplatz je Laden
3.2Waren- und Geschäftshaus (einschließlich Einkaufszentrum, großflächiger Einzelhandelsbetrieb)1 Stellplatz je
40 m² Verkaufsfläche für den Kundenverkehr80 m² Verkaufsfläche für den Kundenverkehr53 m² Verkaufsfläche für den Kundenverkehr
3.3Baustoffhandel für gewerblichen Bedarf1 Stellplatz je
80 m² Verkaufsfläche für den Kundenverkehr, sowohl überdacht als auch im Freiland160 m² Verkaufsfläche für den Kundenverkehr, sowohl überdacht als auch im Freiland107 m² Verkaufsfläche für den Kundenverkehr, sowohl überdacht als auch im Freiland
3.4Möbelhaus über 800 m²1 Stellplatz je
60 m² Verkaufsfläche für den Kundenverkehr120 m² Verkaufsfläche für den Kundenverkehr80 m² Verkaufsfläche für den Kundenverkehr
ZifferNutzungRichtwert
AusgangsrichtwertZone IZone II und vergleichbare Lagen
4.Versammlung
4.1Versammlungsstätte von überörtlicher Bedeutung (z.B. Theater, Konzert-haus, Mehrzweckhalle)1 Stellplatz je
10 Sitzplätze oder je 10 Besucher*innen20 Sitzplätze oder je 20 Besucher*innen13 Sitzplätze oder je 13 Besucher*innen
4.2Sonstige Versammlungsstätte (z.B. Lichtspieltheater, Vortragssaal)1 Stellplatz je
20 Sitzplätze oder je 20 Besucher*innen40 Sitzplätze oder je 40 Besucher*innen27 Sitzplätze oder je 27 Besucher*innen
4.3Kirche, Gebetshaus1 Stellplatz je
30 Sitzplätze60 Sitzplätze40 Sitzplätze
ZifferNutzungRichtwert
AusgangsrichtwertZone IZone II und vergleichbare Lagen
5.Sport
5.1Sportplatz ohne Besucherplätze (z.B. Trainingsplatz)1 Stellplatz je
300 m² Sportfläche600 m² Sportfläche400 m² Sportfläche
5.2Sportplatz und Sportstadion mit Besucherplätzen1 Stellplatz je
300 m² Sportfläche, zusätzlich 1 Stellplatz je 15 Besucherplätze600 m² Sportfläche, zusätzlich 1 Stellplatz je 30 Besucherplätze400 m² Sportfläche, zusätzlich 1 Stellplatz je 20 Besucherplätze
5.3Turn- und Sporthalle ohne Besucherplätze1 Stellpatz je
50 m² Hallenfläche100 m² Hallenfläche67 m² Hallenfläche
5.4Turn- und Sporthalle mit Besucherplätzen1 Stellplatz je
50 m² Hallenfläche, zusätzlich 1 Stellplatz je 15 Besucherplätze100 m² Hallenfläche, zusätzlich 1 Stellplatz je 30 Besucherplätze67 m² Hallenfläche, zusätzlich 1 Stellplatz je 20 Besucherplätze
5.5Freibad und Freiluftbad1 Stellplatz je
300 m² Grundstücksfläche600 m² Grundstücksfläche400 m² Grundstücksfläche
5.6Hallenbad ohne Besucherplätze1 Stellplatz je
10 Kleiderablagen20 Kleiderablagen13 Kleiderablagen
5.7Hallenbad mit Besucherplätzen1 Stellplatz je
10 Kleiderablagen, zusätzlich 1 Stellplatz je 15 Besucherplätze20 Kleiderablagen, zusätzlich 1 Stellplatz je 30 Besucherplätze13 Kleiderablagen, zusätzlich 1 Stellplatz je 20 Besucherplätze
5.8Tennisplatz, Squashanlage o.ä. ohne Besucherplätze2 Stellplätze je 1 Spielfeld1 Stellplatz je 1 Spielfeld1,5 Stellplätze je 1 Spielfeld
5.9Tennisplatz, Squashanlage o.ä. mit Besucherplätzen2 Stellplätze je 1 Spielfeld, zusätzlich 1 Stellplatz je 15 Besucherplätze1 Stellplatz je 1 Spielfeld, zusätzlich 1 Stellplatz je 30 Besucherplätze1,5 Stellplätze je 1 Spielfeld, zusätzlich 1 Stellplatz je 20 Besucherplätze
5.10Minigolfplatz6 Stellplätze je Minigolfanlage3 Stellplätze je Minigolfanlage4,5 Stellplätze je Minigolfanlage
5.11Kegel- und Bowlingbahn4 Stellplätze je Bahn2 Stellplätze je Bahn3 Stellplätze je Bahn
5.12Bootshaus und Bootsliegeplatz1 Stellplatz je
5 Boote10 Boote7 Boote
5.13Fitnesscenter1 Stellplatz je
40 m² Sportfläche80 m² Sportfläche53 m² Sportfläche
ZifferNutzungRichtwert
AusgangsrichtwertZone IZone II und vergleichbare Lagen
6.Gaststätte und Beherbergungsbetrieb
6.1Gaststätte1 Stellplatz je
10 m² Gastfläche20 m² Gastfläche13 m² Gastfläche
Freischankfläche, soweit insgesamt größer als 100 m²1 Stellplatz je
20 m² Freischankfläche40 m² Freischankfläche27 m² Freischankfläche
6.2Spiel- und Automatenhalle, Billard-Salon, sonst. Vergnügungsstätten1 Stellplatz je
25 m² NUF 1), mindestens 1 Stellplatz50 m² NUF 1), mindestens 1 Stellplatz33 m² NUF 1), mindestens 1 Stellplatz
6.3Hotel, Pension, Kurheim und andere Beherbergungsbetriebe1 Stellplatz je
6 Betten, bei Restaurant- betrieb Zuschlag nach 6.1 oder 6.212 Betten, bei Restaurantbetrieb Zuschlag nach 6.1 oder 6.28 Betten, bei Restaurantbetrieb Zuschlag nach 6.1 oder 6.2
6.4Jugendherberge1 Stellplatz je
15 Betten30 Betten20 Betten
7.Krankenanstalt
7.1Krankenanstalt1 Stellplatz je
4 Betten8 Betten5 Betten
7.2Sanatorium, Kuranstalt, Anstalt für langfristig Kranke1 Stellplatz je
4 Betten8 Betten5 Betten
7.3Ambulanz1 Stellplatz je
35 m² NUF1), mindestens 1 Stellplatz70 m² NUF1), mindestens 1 Stellplatz47 m² NUF1), mindestens 1 Stellplatz
ZifferNutzungRichtwert
AusgangsrichtwertZone IZone II und vergleichbare Lagen
8.Schule, Betreuungs- und Fördereinrichtungen
8.1Schule, Berufsschule, Berufsfachschulenach jeweiligem Einzelfall
8.2Hochschule1 Stellplatz je
50 Studierende100 Studierende67 Studierende
8.3Tageseinrichtung für mehr als 12 Kinder1 Stellplatz je
30 Kinder, mindestens 1 Stellplatz60 Kinder, mindestens 1 Stellplatz40 Kinder, mindestens 1 Stellplatz
8.4Tageseinrichtung für bis zu 12 Kinder1 Stellplatz
8.5Jugendfreizeitheim und dergl.nach jeweiligem Einzelfall
8.6Berufsbildungswerk, Ausbildungswerkstatt und dergl.1 Stellplatz je
10 Auszubildende20 Auszubildende13 Auszubildende
8.7Alten- und Service-Zentrum1 Stellplatz je
200 m² NUF1), mindestens 2 Stellplätze400 m² NUF1), mindestens 2 Stellplätze267 m² NUF1), mindestens 2 Stellplätze
ZifferNutzungRichtwert
AusgangsrichtwertZone IZone II und vergleichbare Lagen
9.Gewerbe
9.1Handwerks- und Industriebetrieb1 Stellplatz je
70 m² NUF1) oder 1 Stellplatz je 3 Beschäftigte140 m² NUF1) oder 1 Stellplatz je 6 Beschäftigte93 m² NUF1) oder 1 Stellplatz je 4 Beschäftigte
9.2Lagerraum, -platz, Ausstellungs-, Verkaufsplatz1 Stellplatz je
100 m² NUF1) oder 1 Stellplatz je 3 Beschäftigte200 m² NUF1) oder 1 Stellplatz je 6 Beschäftigte133 m² NUF1) oder 1 Stellplatz je 4 Beschäftigte
9.3Kraftfahrzeugwerkstatt6 Stellplätze je Wartungs- oder Reparaturstand3 Stellplätze je Wartungs- oder Reparaturstand4,5 Stellplätze je Wartungs- oder Reparaturstand
9.4TankstelleBei Einkaufsmöglichkeit über Tankstellenbedarf hinaus: Zuschlag nach 3.1
9.5Automatische Kfz-Waschanlage5 Stellplätze je Waschanlage 2)2,5 Stellplätze je Waschanlage 2)4 Stellplätze je Waschanlage ²)
9.6Kfz-Waschplatz zur Selbstbedienung3 Stellplätze je Waschplatz1,5 Stellplätze je Waschplatz2 Stellplätze je Waschplatz
9.7Autovermietung1 Stellplatz je
2 Betriebs-Pkw4 Betriebs-Pkw3 Betriebs-Pkw
9.8Taxiunternehmen1 Stellplatz je
3 Taxis6 Taxis4 Taxis
9.9Heimlieferservice (z.B. Pizza, Asia ...)1 Stellplatz je
30 m² NUF1), zusätzlich 1 Stellplatz für Lieferfahrzeug, mindestens 2 Stellplätze60 m² NUF1), zusätzlich 1 Stellplatz für Lieferfahrzeug, mindestens 2 Stellplätze40 m² NUF1), zusätzlich 1 Stellplatz für Lieferfahrzeug, mindestens 2 Stellplätze
9.10Bordell1 Stellplatz je
1 Zimmer zusätzlich 1 Stellplatz je 20 m² von Kund*innen genutzte weitere Flächen (Bar, Sauna etc.)2 Zimmer zusätzlich 1 Stellplatz je 40 m² von Kund*innen genutzte weitere Flächen (Bar, Sauna etc.)1,5 Zimmer zusätzlich 1 Stellplatz je 27 m² von Kund*innen genutzte weitere Flächen (Bar, Sauna etc.)
ZifferNutzungRichtwert
AusgangsrichtwertZone IZone II und vergleichbare Lagen
10.Verschiedenes
10.1Kleingartenanlage1 Stellplatz je
4 Kleingärten8 Kleingärten5 Kleingärten
10.2Friedhof1 Stellplatz je
1.500 m² Grundstücksfläche, jedoch mindestens 10 Stellplätze3.000 m² Grundstücksfläche, jedoch mindestens 10 Stellplätze2.000 m² Grundstücksfläche, jedoch mindestens 10 Stellplätze

Erläuterungen:

Zone I:Der Geltungsbereich der Zone I ist in der Übersichtskarte der Anlage 2 der Satzung und in der Detailkarte der Anlage 3 der Satzung dargestellt. Für Nichtwohnnutzungen in Zone I ist der Stellplatzbedarf aufgrund der hervorragenden Erschließung des Gebietes durch den öffentlichen Personennahverkehr reduziert. Hierfür wird eine Reduzierung des Stellplatzbedarfs auf 50 % angesetzt, die sich in den entsprechenden Richtwerten der Zone I wiederfindet. Für die Anwendung der Richtwerte der Zone I reicht es aus, dass Zone I das Baugrundstück berührt.
Zone II:Der Geltungsbereich der Zone II ist in der Übersichtskarte der Anlage 2 der Satzung und in den Detailkarten der Anlagen 4 - 7 der Satzung dargestellt. Für Nichtwohnnutzungen der Zone II ist der Stellplatzbedarf aufgrund der flächendeckenden, guten Erschließung des Gebietes durch den öffentlichen Personennahverkehr reduziert. Hierfür wird eine Reduzierung des Stellplatzbedarfs auf 75 % angesetzt, die sich in den entsprechenden Richtwerten der Zone II wiederfindet. Dabei wurden die Richtwerte weitgehend auf ganze Zahlen gerundet. Für die Anwendung der Richtwerte der Zone I reicht es aus, dass Zone II das Baugrundstück berührt.
mit Zone II vergleichbare Lagen:Für Nichtwohnnutzungen außerhalb der Geltungsbereiche von Zonen I und II ist bei einer radialen Entfernung des Baugrundstücks von • 600 Metern von Haltepunkten der U- oder S-Bahn bzw. • 400 Metern von Haltepunkten der Tram (jeweils gemessen vom Mittelpunkt des Bahnsteigs der jeweiligen Haltestelle) der Stellplatzbedarf aufgrund der guten Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr reduziert. Hierfür wird eine Reduzierung des Stellplatzbedarfs auf 75 % angesetzt, die sich in den entsprechenden Richtwerten wiederfindet. Dabei wurden die Richtwerte weitgehend auf ganze Zahlen gerundet. Für die Anwendung der Richtwerte für mit Zone II vergleichbare Lagen reicht es aus, dass die mit Zone II vergleichbare Lage das Baugrundstück berührt.

1) NUF = Nutzungsfläche nach DIN 277

²)Zusätzlich muss ein Stauraum für mindestens 10 Kfz vorhanden sein.

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