Stadtrecht München
Verordnung über Mindestabstandsflächen, Dachaufbauten, Abgrabungen und Aufschüttungen sowie die Höhenlage der Gebäude in Gebieten der Baustaffel 9 der Landeshauptstadt München[1]), [2]) (MucStaffelVO)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.04.1973. 9 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Geltungsbereich
- § 2Mindestabstandsflächen
- § 3Dachaufbauten
- § 4Höhenlage des Gebäudes
- § 5Abgrabungen und Aufschüttungen
- § 6Befreiungen und Ausnahmen
- § 7Übergangsregelung
- § 8In-Kraft-Treten
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„Was regelt § 1 MucStaffelVO? Zitiere den Wortlaut.“