Über Terrassengeschossen dürfen Dachaufbauten nicht errichtet werden. Oberlichte, Kamine und Entlüftungsschächte sind davon ausgenommen, soweit nicht andere Vorschriften entgegenstehen.
MucStaffelVO · Verordnung über Mindestabstandsflächen, Dachaufbauten, Abgrabungen und Aufschüttungen sowie die Höhenlage der Gebäude in Gebieten der Baustaffel 9 der Landeshauptstadt München[1]), [2])
§ 3 MucStaffelVO – Dachaufbauten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.04.1973.
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