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Zitierfest

MucStaffelVO · Verordnung über Mindestabstandsflächen, Dachaufbauten, Abgrabungen und Aufschüttungen sowie die Höhenlage der Gebäude in Gebieten der Baustaffel 9 der Landeshauptstadt München[1]), [2])

§ 3 MucStaffelVO – Dachaufbauten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.04.1973.

Über Terrassengeschossen dürfen Dachaufbauten nicht errichtet werden. Oberlichte, Kamine und Entlüftungsschächte sind davon ausgenommen, soweit nicht andere Vorschriften entgegenstehen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucStaffelVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucStaffelVO? Zitiere den Wortlaut.“

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