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Zitierfest

MucStaffelVO · Verordnung über Mindestabstandsflächen, Dachaufbauten, Abgrabungen und Aufschüttungen sowie die Höhenlage der Gebäude in Gebieten der Baustaffel 9 der Landeshauptstadt München[1]), [2])

§ 7 MucStaffelVO – Übergangsregelung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.04.1973.

Für Bauanträge, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die bisherigen Bestimmungen.

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