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Zitierfest

Stadtrecht München

Plakatierungsverordnung der Landeshauptstadt München (MucPlakatierungVO)

Verordnung der Landeshauptstadt München über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über Darstellungen durch Bildwerfer (Plakatierungsverordnung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2019. 8 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. Eingangsformel
  2. § 1Beschränkung von Anschlägen auf bestimmten Flächen
  3. § 2Wahlen, Abstimmungen und politische Veranstaltungen
  4. § 3Ortsbild und Denkmalschutz
  5. § 4Vorschriften
  6. § 5Ausnahmen
  7. § 6Ordnungswidrigkeiten
  8. § 7Inkrafttreten

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„Was regelt § 1 MucPlakatierungVO? Zitiere den Wortlaut.“

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