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Zitierfest

MucPlakatierungVO · Plakatierungsverordnung der Landeshauptstadt München

§ 7 MucPlakatierungVO – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2019.

Diese Verordnung tritt am 01.09.2019 in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.

Gleichzeitig tritt die Plakatierungsverordnung vom 03.04.2013 (MüABl. S. 161) außer Kraft.

[Abbildung/Karte, siehe Quelle]

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