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Zitierfest

MucPlakatierungVO · Plakatierungsverordnung der Landeshauptstadt München

§ 4 MucPlakatierungVO – Vorschriften

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2019.

Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und des Bundesfernstraßengesetzes bleiben unberührt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucPlakatierungVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucPlakatierungVO? Zitiere den Wortlaut.“

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