Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und des Bundesfernstraßengesetzes bleiben unberührt.
MucPlakatierungVO · Plakatierungsverordnung der Landeshauptstadt München
§ 4 MucPlakatierungVO – Vorschriften
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2019.
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„Was regelt § 4 MucPlakatierungVO? Zitiere den Wortlaut.“