Stadtrecht München
Naturdenkmalverordnung der Landeshauptstadt München (MucNaturdenkmalVO)
Verordnung der Landeshauptstadt München zum Schutz der Naturdenkmäler (Naturdenkmalverordnung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.07.2021. 9 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Schutzgegenstand
- § 2Schutzzweck
- § 3Verbote
- § 4Ausnahmen
- § 5Befreiung
- § 6Ordnungswidrigkeiten
- § 7Inkrafttreten
- Anlage 1Liste der Naturdenkmäler in der Landeshauptstadt München
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„Was regelt § 1 MucNaturdenkmalVO? Zitiere den Wortlaut.“