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Zitierfest

MucNaturdenkmalVO · Naturdenkmalverordnung der Landeshauptstadt München

§ 7 MucNaturdenkmalVO – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.07.2021.

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über die Inschutznahme der Naturdenkmäler in der Landeshauptstadt München (Naturdenkmalverordnung) vom 12.12.1996 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.1997 (MüABl. S. 1), geändert durch Verordnung vom 18.12.2000 (MüABl. S. 549), außer Kraft.

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