Stadtrecht München
Gleichstellungssatzung der Landeshauptstadt München (MucGleichstellungS)
Satzung der Landeshauptstadt München zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Gleichstellungssatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.12.2017. 9 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten
- § 2Rechtsstellung
- § 3Aufgaben, Rechte und Pflichten
- § 4Beteiligung an Personalangelegenheiten
- § 5Informationspflicht, Akteneinsicht
- § 6Gleichstellungskonzept nach Art. 5 BayGlG
- § 7Schlußvorschriften
- AnlageDienstanweisung – Gleichstellungsstelle für Frauen
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„Was regelt § 1 MucGleichstellungS? Zitiere den Wortlaut.“