(1) Die Leitsätze zur Chancengleichheit von Frauen im Beruf (Frauenförderplan der Landeshauptstadt München) vom 11. März 1992 sowie die diese Leitsätze ergänzenden und präzisierenden Frauenförderdetailpläne sind Bestandteil des Gleichstellungskonzepts.
(2) Datengrundlage für das Gleichstellungskonzept ist die Empfehlung der Kommission zur Begleitung der Arbeit der Gleichstellungsstelle vom 10. Juli 1989 (Detailförderplan 3) und ggf. weitere zur Entwicklung von Maßnahmen erforderliche gleichstellungsrelevante Daten.
(3) Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Unternehmen, sofern ihnen umfassende Personalbefugnisse übertragen sind, erstellen ein eigenes Gleichstellungskonzept nach Maßgabe der Absätze 1 und 2.
(4) Die Gleichstellungskonzepte werden in enger Abstimmung mit der Gleichstellungsstelle erstellt.