Stadtrecht München
Galerie- und Kunstbau-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München (MucGalerieGebuehrenS)
Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau (Galerie- und Kunstbau-Gebührensatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026. 9 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Gebühren und Auslagen
- § 2Gebührenschuldner*in
- § 3Besichtigungsgebühren
- § 4Sonderveranstaltungen
- § 5Gebühren für die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten
- § 6Sonstige Gebühren
- § 7Entstehung und Fälligkeit
- § 8Inkrafttreten, Außerkrafttreten
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) jede Vorschrift aus MucGalerieGebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 MucGalerieGebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“