(1) Für die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten der Städtischen Galerie
im Lenbachhaus und Kunstbau München gelten die folgenden Gebühren:
pro Person 5,00 Euro.
(2) Die Besichtigungsgebühren nach § 3 sind in den Gebühren nach Abs. 1 nicht
enthalten.
(3) Bei Vermittlungsveranstaltungen, denen aufgrund des Umfanges oder des
finanziellen Aufwandes besondere Bedeutung zukommt, kann, je nach Aufwand,
die Gebühr nach Absatz 1 auf bis zu 20,00 Euro
festgesetzt werden.
(4) Die Gebühren nach Abs. 1 und Abs. 2 können gemäß § 3 Abs. Nr. 1
Buchstabe b und Abs. 3 ermäßigt bzw. nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 3
erlassen werden.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für Vermittlungsangebote von Dritten.