(1) Für die Besichtigung der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau gelten folgende Besichtigungsgebühren:
| 1. | Einzelkarten | |
|---|---|---|
| a) | Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben | 10,00 Euro |
| b) | Mitglieder der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste e.V. (IGBK), Mitglieder des Berufsverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V (BBK), Mitglieder im deutschen Verband für Kunstgeschichte e.V., Mitglieder im Verband der Restauratoren e.V, Lehrkräfte der Akademie der bildenden Künste, Studierende, Schüler*innen, Auszubildende, Renten-, Versorgungsempfänger*innen, Schwerbehinderte, Personen, die einen freiwilligen Wehrdienst, einen Jugendfreiwilligendienst oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten, Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I gegen Vorlage der Ermäßigungsberechtigung (Ausweis) | 60% der aktuellen Gebühren nach Buchstabe a) oder Buchstabe c) |
| c) | Bei Ausstellungen, denen aufgrund des Umfanges, der Attraktivität oder des finanziellen Aufwandes besondere Bedeutung zukommt, können Sondergebühren von bis zu erhoben werden. Die Sondergebühr schließt die Besichtigungsgebühr nach Nr. 1 Buchstabe a) und b) mit ein. | 15,00 Euro |
| 2. | Jahreskarten | |
| a) | Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben | 25,00 Euro |
| b) | Ermäßigter Personenkreis gemäß Nr. 1 Buchstabe b | 15,00 Euro |
| 3. | Gegen Vorlage eines kostenpflichtigen Tagestickets eines der anderen städtischen Museen (Museum Villa Stuck, Jüdisches Museum München, Münchner Stadtmuseum, Valentin-Karlstadt-Musäum) erhält die*der Besucher*in im Lenbachhaus bis zum zweiten, auf das Tagesdatum der Karte folgenden Öffnungstag | 60% der aktuellen Gebühren nach Nr.1 Buchstabe a) oder Buchstabe c) |
(2) Gebührenfrei ist (bei Vorlage des entsprechenden Berechtigungsnachweises):
| 1. | die Besichtigung für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, städtisches Museumspersonal, Pressevertreter*innen, Leihgeber*innen, Mitglieder des Fördervereins "Lenbachhaus e.V.“, Mitglieder des International Council of Museums (ICOM), Mitglieder des Deutschen Museumsbundes e.V., der Mitglieder der Münchener Secession, Mitglieder des Bundesverbandes Museumspädagogik e.V., Mitglieder des Historischen Vereins von Oberbayern e.V., der im Lenbachhaus/Kunstbau ausstellende Künstler*innen, geschlossene Schulklassen, Kinder- und Jugendgruppen unter Führung von Lehrkräften bzw. pädagogischen Fachkräften, (Elementar-, Primär-, Sekundarstufe I-III, Zweiter Bildungsweg, Jugendarbeit), Vorbereitungsbesuche einer Lehrkraft, eines vom Museum mit Vermittlungsangeboten beauftragten Guides, einer pädagogischen Fachkraft, einer*s Jugendleiter*in, einer*s Sozialpädagog*in oder einer*s Dozent*in oder einer*s Hochschullehrer*in, Studierende der Kunstgeschichte, der Akademie der bildenden Künste, der Kunst- und Kulturpädagogik, der Museologie, Begleitperson von Schwerbehinderten, die auf die Begleitperson angewiesen sind, Lehrkräfte und Teilnehmer*innen von Deutschkursen oder Integrationskursen im Kursverband, aktive Stadträt*innen, vom Tourismusamt der Landeshauptstadt München ausgebildete Gästeführer*innen, Stipendiat*innen des Residence-Programms des Kulturreferats, Inhaber*innen der Bayerischen Ehrenamtskarte |
|---|---|
| 2. | die Besichtigung für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II, Rentner*innen und Versorgungsempfänger*innen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten, Inhaber*innen des München-Passes, des Landkreis München-Passes, Kulturgäste des KulturRaum München e.V oder Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz |
| 3. | die Benutzung der Garderobe |
(3) Die Besichtigungsgebühren können ermäßigt oder ganz erlassen werden
| 1. | aus besonderem Anlass (z. B. Internationaler Museumstag, Tag der offenen Tür, Europäischer Tag der Jüdischen Kultur, Stadtgründungsfest, Kongresse, Messen, Festivals, Aktionstag, Aktionswoche, Aktionsmonat) |
|---|---|
| 2. | wenn es nachweislich amtlichen, wissenschaftlichen oder sonstigen Forschungszwecken dient |
| 3. | im Falle einer deutlichen Einschränkung der Benutzungen (z.B. Teilschließung wegen Umbau) |
| 4. | wenn es sich um einen Kurzbesuch des Museums handelt (1 Stunde vor Schließung) |
| 5. | wenn es sich um eine Marketingmaßnahme des Museums handelt oder ein wirtschaftlicher Vorteil für das Museum zu erwarten ist |
| 6. | für Gästekartenangebote gewerblicher Anbieter (z.B. Turbopass, CityTourCard München) |