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Zitierfest

MucGalerieGebuehrenS · Galerie- und Kunstbau-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 7 MucGalerieGebuehrenS – Entstehung und Fälligkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026.

Die Gebühren und Auslagen entstehen mit Inanspruchnahme der Leistung. Sie werden mit der Entstehung fällig. Sie sind nach mündlicher oder schriftlicher Zahlungsaufforderung bei den Kassen der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau oder den Vorverkaufsstellen einzuzahlen oder auf ein in der schriftlichen Zahlungsaufforderung angegebenes Konto zu überweisen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 MucGalerieGebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 MucGalerieGebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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