(1) Diese Satzung tritt am 01.07.2025 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Städtischen Galerie in Lenbachhaus und Kunstbau (Galerie und Kunstbau-Gebührensatzung) vom 27.10.2010 (MüABl. S. 281) außer Kraft.