Für die Benutzung der Sammlungen, den Dauer- und Wechselausstellungen, den Besuch von Veranstaltungen, der Teilnahme an Vermittlungsangeboten der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau München sowie die Inanspruchnahme von Leistungen nach § 6 sind Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten.
Entstehen durch die Benutzung oder durch Leistungen für Benutzer*in Auslagen, so sind diese neben den Benutzungsgebühren zu entrichten.