Stadtrecht München
Frühlingsfest- und Flohmarktverordnung der Landeshauptstadt München (MucFruehlingsfestFlohmarktVO)
Verordnung der Landeshauptstadt München über das Frühlingsfest und den Flohmarkt auf der Theresienwiese (Frühlingsfest- und Flohmarktverordnung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.04.2012. 9 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Gegenstand und Geltungsbereich der Verordnung
- § 2Geltungsdauer
- § 3Verkehr auf der Theresienwiese
- § 4Verhalten auf der Theresienwiese
- § 5Anordnungen für den Einzelfall
- § 6Jugendschutz
- § 7Zuwiderhandlungen
- § 8Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 MucFruehlingsfestFlohmarktVO? Zitiere den Wortlaut.“