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Zitierfest

MucFruehlingsfestFlohmarktVO · Frühlingsfest- und Flohmarktverordnung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucFruehlingsfestFlohmarktVO – Jugendschutz

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.04.2012.

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit auf dem Veranstaltungsbereich des Frühlingsfestes ab 20.00 Uhr nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet.

Kindern unter 6 Jahren ist der Aufenthalt in Gastronomiebetrieben ab 20.00 Uhr auch in Begleitung personensorgeberechtigter oder erziehungsbeauftragter Personen untersagt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucFruehlingsfestFlohmarktVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucFruehlingsfestFlohmarktVO? Zitiere den Wortlaut.“

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