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Zitierfest

MucFruehlingsfestFlohmarktVO · Frühlingsfest- und Flohmarktverordnung der Landeshauptstadt München

§ 8 MucFruehlingsfestFlohmarktVO – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.04.2012.

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

[Abbildung/Karte, siehe Quelle]

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