Die Verordnung regelt die Abhaltung des Frühlingsfestes und des Flohmarktes auf der Theresienwiese. Der räumliche Geltungsbereich der Verordnung ist in dem als Anlage beigefügten Plan des Kreisverwaltungsreferates (M 1:5.000) mit einer gekreuzten Linie für den Veranstaltungsbereich des Frühlingsfestes und mit einer schraffierten Linie für den Veranstaltungsbereich des Flohmarktes umgrenzt. Der Plan ist Bestandteil dieser Verordnung.
MucFruehlingsfestFlohmarktVO · Frühlingsfest- und Flohmarktverordnung der Landeshauptstadt München
§ 1 MucFruehlingsfestFlohmarktVO – Gegenstand und Geltungsbereich der Verordnung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.04.2012.
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