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Zitierfest

MucFruehlingsfestFlohmarktVO · Frühlingsfest- und Flohmarktverordnung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucFruehlingsfestFlohmarktVO – Gegenstand und Geltungsbereich der Verordnung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.04.2012.

Die Verordnung regelt die Abhaltung des Frühlingsfestes und des Flohmarktes auf der Theresienwiese. Der räumliche Geltungsbereich der Verordnung ist in dem als Anlage beigefügten Plan des Kreisverwaltungsreferates (M 1:5.000) mit einer gekreuzten Linie für den Veranstaltungsbereich des Frühlingsfestes und mit einer schraffierten Linie für den Veranstaltungsbereich des Flohmarktes umgrenzt. Der Plan ist Bestandteil dieser Verordnung.

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