Die Verordnung gilt jeweils während des von der Landeshauptstadt München festgesetzten Zeitraumes des Frühlingsfestes und des Flohmarktes.
MucFruehlingsfestFlohmarktVO · Frühlingsfest- und Flohmarktverordnung der Landeshauptstadt München
§ 2 MucFruehlingsfestFlohmarktVO – Geltungsdauer
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.04.2012.
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