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Zitierfest

MucFruehlingsfestFlohmarktVO · Frühlingsfest- und Flohmarktverordnung der Landeshauptstadt München

§ 2 MucFruehlingsfestFlohmarktVO – Geltungsdauer

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.04.2012.

Die Verordnung gilt jeweils während des von der Landeshauptstadt München festgesetzten Zeitraumes des Frühlingsfestes und des Flohmarktes.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucFruehlingsfestFlohmarktVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucFruehlingsfestFlohmarktVO? Zitiere den Wortlaut.“

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