Stadtrecht München
Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Übersetzer/Staatlich geprüfte Übersetzerin“ bzw. „Staatlich geprüfter Dolmetscher/Staatlich geprüfte Dolmetscherin“ an der Fachakademie für Fremdsprachenberufe der Landeshauptstadt München (MucExternenpruefungsgebuehrenSUebersetzer)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.11.2016. 7 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Gebühr; Gebührenschuldner
- § 2Gebührenhöhe
- § 3Entstehen der Gebühr
- § 4Fälligkeit der Gebühr
- § 5Absehen von der Gebührenerhebung
- § 6In-Kraft-Treten
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„Was regelt § 1 MucExternenpruefungsgebuehrenSUebersetzer? Zitiere den Wortlaut.“