(1) Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75,-- Euro.
(2) Die Gebühr für die Übersetzerprüfung beträgt für die Prüfung in der ersten Fremdsprache und einem Fachgebiet sowie in einer zweiten Fremdsprache und einem Fachgebiet jeweils 250,-- Euro. Die Gebühr erhöht sich um 100,-- Euro, wenn die Prüfung zusätzlich in einem weiteren Fachgebiet abgelegt wird.
(3) Werden die Übersetzer- und Dolmetscherprüfung in einem Termin abgelegt, beträgt die Prüfungsgebühr für die Prüfung in der ersten Fremdsprache und einem Fachgebiet sowie der zweiten Fremdsprache und einem Fachgebiet jeweils 300,-- Euro. Die Gebühr erhöht sich um 100.-- Euro, wenn die Prüfung zusätzlich in einem weiteren Fachgebiet abgelegt wird.
(4) Wird die Dolmetscherprüfung zu einem späteren Zeitpunkt als die Übersetzerprüfung abgelegt, beträgt die Gebühr für die Prüfung in der ersten Fremdsprache und einem Fachgebiet sowie in der zweiten Fremdsprache und einem Fachgebiet jeweils 50,-- Euro. Diese Gebühr erhöht sich um 50,-- Euro, wenn die Prüfung zusätzlich in einem weiteren Fachgebiet abgelegt wird.