(1) Die Bearbeitungsgebühr entsteht mit dem Antrag auf die Zulassung zur Prüfung.
(2) Die Prüfungsgebühr entsteht mit dem Tag der Zulassung zur Prüfung.
MucExternenpruefungsgebuehrenSUebersetzer · Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Übersetzer/Staatlich geprüfte Übersetzerin“ bzw. „Staatlich geprüfter Dolmetscher/Staatlich geprüfte Dolmetscherin“ an der Fachakademie für Fremdsprachenberufe der Landeshauptstadt München
(1) Die Bearbeitungsgebühr entsteht mit dem Antrag auf die Zulassung zur Prüfung.
(2) Die Prüfungsgebühr entsteht mit dem Tag der Zulassung zur Prüfung.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucExternenpruefungsgebuehrenSUebersetzer nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 3 MucExternenpruefungsgebuehrenSUebersetzer? Zitiere den Wortlaut.“