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MucExternenpruefungsgebuehrenSUebersetzer · Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Übersetzer/Staatlich geprüfte Übersetzerin“ bzw. „Staatlich geprüfter Dolmetscher/Staatlich geprüfte Dolmetscherin“ an der Fachakademie für Fremdsprachenberufe der Landeshauptstadt München

Eingangsformel MucExternenpruefungsgebuehrenSUebersetzer

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.11.2016.

Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Übersetzer/Staatlich geprüfte Übersetzerin“ bzw. „Staatlich geprüfter Dolmetscher/Staatlich geprüfte Dolmetscherin“ an der Fachakademie für Fremdsprachenberufe der Landeshauptstadt München

vom 12. Februar 2002

Stadtratsbeschluss: 23.01.2002

Bekanntmachung: 28.02.2002 (MüABl. S. 213)

Aufhebung: 25.10.2016 (MüABl. S. 434) mit Wirkung zum 11.11.2016

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. April 2001 (GVBl. S. 140), folgende Satzung:

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