Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
MucExternenpruefungsgebuehrenSUebersetzer · Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Übersetzer/Staatlich geprüfte Übersetzerin“ bzw. „Staatlich geprüfter Dolmetscher/Staatlich geprüfte Dolmetscherin“ an der Fachakademie für Fremdsprachenberufe der Landeshauptstadt München
§ 6 MucExternenpruefungsgebuehrenSUebersetzer – In-Kraft-Treten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.11.2016.
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„Was regelt § 6 MucExternenpruefungsgebuehrenSUebersetzer? Zitiere den Wortlaut.“