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Zitierfest

Stadtrecht München

Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Kinderpfleger/Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ an der Berufsfachschule für Kinderpflege der Landeshauptstadt München (MucExternenpruefungsgebuehrenSKinderpfleger)

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.11.2016. 7 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. Eingangsformel
  2. § 1Gebühr; Gebührenschuldner
  3. § 2Gebührenhöhe
  4. § 3Entstehen der Gebühr
  5. § 4Fälligkeit der Gebühr
  6. § 5Absehen von der Gebührenerhebung
  7. § 6Inkrafttreten

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) jede Vorschrift aus MucExternenpruefungsgebuehrenSKinderpfleger nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucExternenpruefungsgebuehrenSKinderpfleger? Zitiere den Wortlaut.“

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