Stadtrecht München
Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Kinderpfleger/Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ an der Berufsfachschule für Kinderpflege der Landeshauptstadt München (MucExternenpruefungsgebuehrenSKinderpfleger)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.11.2016. 7 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Gebühr; Gebührenschuldner
- § 2Gebührenhöhe
- § 3Entstehen der Gebühr
- § 4Fälligkeit der Gebühr
- § 5Absehen von der Gebührenerhebung
- § 6Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 MucExternenpruefungsgebuehrenSKinderpfleger? Zitiere den Wortlaut.“