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Zitierfest

MucExternenpruefungsgebuehrenSKinderpfleger · Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Kinderpfleger/Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ an der Berufsfachschule für Kinderpflege der Landeshauptstadt München

§ 6 MucExternenpruefungsgebuehrenSKinderpfleger – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.11.2016.

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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„Was regelt § 6 MucExternenpruefungsgebuehrenSKinderpfleger? Zitiere den Wortlaut.“

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