Die Bearbeitungs- und/oder Prüfungsgebühr wird mit der Zulassung zur Prüfung fällig. Sie ist spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu entrichten.
MucExternenpruefungsgebuehrenSKinderpfleger · Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Kinderpfleger/Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ an der Berufsfachschule für Kinderpflege der Landeshauptstadt München
§ 4 MucExternenpruefungsgebuehrenSKinderpfleger – Fälligkeit der Gebühr
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.11.2016.
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