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Zitierfest

MucExternenpruefungsgebuehrenSKinderpfleger · Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Kinderpfleger/Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ an der Berufsfachschule für Kinderpflege der Landeshauptstadt München

§ 2 MucExternenpruefungsgebuehrenSKinderpfleger – Gebührenhöhe

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.11.2016.

(1) Die Bearbeitungsgebühr beträgt 100,-- Euro.

(2) Die Gebühr für die Prüfung zum „Staatlich geprüfter Kinderpfleger/Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ beträgt 1.300,-- Euro.

(3) Für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, welchen die Prüfungsgebühr gemäß Abs. 2 nicht im Rahmen einer anderweitigen öffentlichen Förderung ersetzt wird, wird die Prüfungsgebühr auf 100,-- Euro ermäßigt.

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