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MucExternenpruefungsgebuehrenSKinderpfleger · Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Kinderpfleger/Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ an der Berufsfachschule für Kinderpflege der Landeshauptstadt München

Eingangsformel MucExternenpruefungsgebuehrenSKinderpfleger

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.11.2016.

Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Abschlussprüfung zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Kinderpfleger/Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ an der Berufsfachschule für Kinderpflege der Landeshauptstadt München

vom 23. Oktober 2002

Stadtratsbeschluss: 09.10.2002

Bekanntmachung: 11.11.2002 (MüABl. S. 616)

Änderung: 04.11.2014 (MüABl. S. 838)

25.10.2016 (MüABl. S. 434)

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 1, 2 Abs. 1 und 8 Abs. 1 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. April 2001 (GVBl. S. 140), folgende Satzung:

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