Stadtrecht München
Dult- und Christkindlmarkt-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München (MucDultGebuehrenS)
Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für die Benützung der Dulten und des Christkindlmarkts (Dult- und Christkindlmarkt-Gebührensatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2023. 8 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Gebührenpflicht
- § 2Gebührenberechnung
- § 3Gebührenschuldner
- § 4Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld
- § 5Gebührenrückerstattung
- § 6Inkrafttreten
- AnlageGebührenverzeichnis für die Benützung der Dulten und des Christkindlmarkts der Landeshauptstadt München
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„Was regelt § 1 MucDultGebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“