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Zitierfest

Stadtrecht München

Dult- und Christkindlmarkt-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München (MucDultGebuehrenS)

Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für die Benützung der Dulten und des Christkindlmarkts (Dult- und Christkindlmarkt-Gebührensatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2023. 8 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. Eingangsformel
  2. § 1Gebührenpflicht
  3. § 2Gebührenberechnung
  4. § 3Gebührenschuldner
  5. § 4Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld
  6. § 5Gebührenrückerstattung
  7. § 6Inkrafttreten
  8. AnlageGebührenverzeichnis für die Benützung der Dulten und des Christkindlmarkts der Landeshauptstadt München

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„Was regelt § 1 MucDultGebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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