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MucDultGebuehrenS · Dult- und Christkindlmarkt-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

Anlage MucDultGebuehrenS – Gebührenverzeichnis für die Benützung der Dulten und des Christkindlmarkts der Landeshauptstadt München

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2023.

Die nachstehend aufgeführten Gebühren sind Nettogebühren. Zu den Nettogebühren wird noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erhoben.

A. Dulten

  • I. Standgebühr

Die einzelnen Gebühren werden nach dem Äquivalenzprinzip berechnet und der errechnete Quadratmeter-Grundpreis mit der Summe der Faktoren multipliziert. Daraus ergibt sich ein Gesamtplatzgeld. Das Ergebnis wurde auf volle Beträge gerundet.

GeschäftssparteZuschlags-faktorPreis/m²
Kasperltheater0,252,50 Euro
Autoskooter, Kettenflieger, Kinderkarussell, Reitbahn, Schiffschaukel, Riesenrad, Rundfahrgeschäfte, Schau- und Belustigungsgeschäfte0,55,00 Euro
Glückshafen, Fotograf, Gebrauchtwaren110,00 Euro
Schießbuden, Wurf- und Spielbuden, Geschirr1,515,00 Euro
Obst, Warenverkauf, Spezialisten, Wurst-/Imbisshallen nicht überbaute Fläche220,00 Euro
Eis, Süßwaren, Café2,525,00 Euro
Fischbraterei, glasierte Früchte330,00 Euro
Wurst-/Imbisshallen überbaute Fläche, Stehcafé, Stehausschank4,545,00 Euro
Feinkost, Wurstbraterei770,00 Euro
  • II. Benutzungsgebühr für städtische Verkaufseinrichtungen

Zuzüglich zu den Standgebühren haben die Bezieher*innen von städtischen Verkaufseinrichtungen folgende Benutzungsgebühren zu entrichten:

Bude (pro Frontmeter)190,00 Euro

B. Christkindlmarkt

  • I. Standgebühr
GeschäftssparteZuschlags-faktorPreis/ m²
Obst0,55 % des erzielten Nettoumsatzes, mindestens 32,50 Euro pro m²
Warenverkauf, Christbaumschmuck, Krippen, Weihnachtsbäckerei, Süßwaren25 % des erzielten Nettoumsatzes, mindestens 130,00 Euro pro m²
Glasierte Früchte, Stehcafé/Backwaren310 % des erzielten Nettoumsatzes, mindestens 195,00 Euro pro m²
Wurstbraterei, Feinkost, Fischbraterei, Heißgetränke410 % des erzielten Nettoumsatzes, mindestens 260,00 Euro pro m²
  • II. Benutzungsgebühr für städtische Verkaufseinrichtungen

Zuzüglich zu den Standgebühren haben die Bezieher*innen von städtischen Verkaufseinrichtungen folgende Benutzungsgebühren zu entrichten:

Bude (pro Frontmeter)190,00 Euro

C. Verwaltungsgebühr bei Absage des Standplatzes

Zeitpunkt AbsageAnteil einzubehaltendes Platzgeld
Keine Absage oder Absage bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn100 %
Absage bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn50 %
Absage bis 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn0 %

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