Die nachstehend aufgeführten Gebühren sind Nettogebühren. Zu den Nettogebühren wird noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erhoben.
A. Dulten
- I. Standgebühr
Die einzelnen Gebühren werden nach dem Äquivalenzprinzip berechnet und der errechnete Quadratmeter-Grundpreis mit der Summe der Faktoren multipliziert. Daraus ergibt sich ein Gesamtplatzgeld. Das Ergebnis wurde auf volle Beträge gerundet.
| Geschäftssparte | Zuschlags-faktor | Preis/m² |
|---|---|---|
| Kasperltheater | 0,25 | 2,50 Euro |
| Autoskooter, Kettenflieger, Kinderkarussell, Reitbahn, Schiffschaukel, Riesenrad, Rundfahrgeschäfte, Schau- und Belustigungsgeschäfte | 0,5 | 5,00 Euro |
| Glückshafen, Fotograf, Gebrauchtwaren | 1 | 10,00 Euro |
| Schießbuden, Wurf- und Spielbuden, Geschirr | 1,5 | 15,00 Euro |
| Obst, Warenverkauf, Spezialisten, Wurst-/Imbisshallen nicht überbaute Fläche | 2 | 20,00 Euro |
| Eis, Süßwaren, Café | 2,5 | 25,00 Euro |
| Fischbraterei, glasierte Früchte | 3 | 30,00 Euro |
| Wurst-/Imbisshallen überbaute Fläche, Stehcafé, Stehausschank | 4,5 | 45,00 Euro |
| Feinkost, Wurstbraterei | 7 | 70,00 Euro |
- II. Benutzungsgebühr für städtische Verkaufseinrichtungen
Zuzüglich zu den Standgebühren haben die Bezieher*innen von städtischen Verkaufseinrichtungen folgende Benutzungsgebühren zu entrichten:
| Bude (pro Frontmeter) | 190,00 Euro |
|---|
B. Christkindlmarkt
- I. Standgebühr
| Geschäftssparte | Zuschlags-faktor | Preis/ m² |
|---|---|---|
| Obst | 0,5 | 5 % des erzielten Nettoumsatzes, mindestens 32,50 Euro pro m² |
| Warenverkauf, Christbaumschmuck, Krippen, Weihnachtsbäckerei, Süßwaren | 2 | 5 % des erzielten Nettoumsatzes, mindestens 130,00 Euro pro m² |
| Glasierte Früchte, Stehcafé/Backwaren | 3 | 10 % des erzielten Nettoumsatzes, mindestens 195,00 Euro pro m² |
| Wurstbraterei, Feinkost, Fischbraterei, Heißgetränke | 4 | 10 % des erzielten Nettoumsatzes, mindestens 260,00 Euro pro m² |
- II. Benutzungsgebühr für städtische Verkaufseinrichtungen
Zuzüglich zu den Standgebühren haben die Bezieher*innen von städtischen Verkaufseinrichtungen folgende Benutzungsgebühren zu entrichten:
| Bude (pro Frontmeter) | 190,00 Euro |
|---|
C. Verwaltungsgebühr bei Absage des Standplatzes
| Zeitpunkt Absage | Anteil einzubehaltendes Platzgeld |
|---|---|
| Keine Absage oder Absage bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 100 % |
| Absage bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 50 % |
| Absage bis 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 0 % |