Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
MucDultGebuehrenS · Dult- und Christkindlmarkt-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 6 MucDultGebuehrenS – Inkrafttreten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2023.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucDultGebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 6 MucDultGebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“