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Zitierfest

MucDultGebuehrenS · Dult- und Christkindlmarkt-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucDultGebuehrenS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2023.

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucDultGebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucDultGebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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