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Zitierfest

MucDultGebuehrenS · Dult- und Christkindlmarkt-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucDultGebuehrenS – Gebührenpflicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2023.

Für die Benützung der stadteigenen Verkaufseinrichtungen und der Standplätze auf dem Marktgebiet der Dulten und des Christkindlmarktes sind Gebühren zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Maßgabe dieser Satzung und des Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist, zu entrichten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucDultGebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucDultGebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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