Stadtrecht München
Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Städtischen Berufsoberschule Ausbildungsrichtung „Wirtschaft und Verwaltung“ und „Internationale Wirtschaft“ (MucBerufsoberschuleWirtschaftS)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.08.2017. 10 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Aufgaben der Schule
- § 2Zulassungsbeschränkung
- § 3Auswahlverfahren hinsichtlich des Vorkurses
- § 4Auswahlverfahren hinsichtlich der Vorklasse
- § 5Auswahlverfahren bezüglich der Jahrgangsstufe 12
- § 6Auswahlverfahren hinsichtlich der Jahrgangsstufe 13
- § 7Wartelisten
- § 8Anmeldung
- § 9In-Kraft-Treten
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„Was regelt § 1 MucBerufsoberschuleWirtschaftS? Zitiere den Wortlaut.“