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Zitierfest

MucBerufsoberschuleWirtschaftS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Städtischen Berufsoberschule Ausbildungsrichtung „Wirtschaft und Verwaltung“ und „Internationale Wirtschaft“

§ 1 MucBerufsoberschuleWirtschaftS – Aufgaben der Schule

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.08.2017.

(1) Die Städtische Berufsoberschule Ausbildungsrichtung Wirtschaft ist eine Berufsoberschule im Sinne des Art. 16 BayEUG. Träger der Schule ist die Landeshauptstadt München.

(2) Aufgabe der Schule ist es, den Schülerinnen und Schülern eine allgemeine und fachtheoretische Bildung zu vermitteln. Die Berufsoberschule schließt mit der Abiturprüfung ab und verleiht die fachgebundene Hochschulreife sowie bei Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife; Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 12 können sich der Fachabiturprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife unterziehen.

(3) Die Schule umfasst den Vorkurs, die Vorklasse, ferner die Jahrgangsstufen 12 und 13.

(4) Die Schule führ die Ausbildungsrichtungen „Wirtschaft und Verwaltung“ und „Internationale Wirtschaft“.

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