(1) Quereinsteigerinnen/Quereinsteiger und Bewerberinnen/Bewerber, die ein Fachhochschulreifezeugnis besitzen, werden nach Rangfolge des gesamten Notendurchschnitts aus dem Zeugnis der Fachhochschulreife aufgenommen; für Bewerberinnen/Bewerber, die zur Zeit der Anmeldung die Jahrgangsstufe 12 einer anderen Berufsoberschule besuchen und kein Fachhochschulreifezeugnis besitzen, ist der Notendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen aus dem Jahreszeugnis heranzuziehen.
(2) Bei gleichem Notendurchschnitt entscheidet das Los.