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Zitierfest

Stadtrecht München

Bade- und Bootverordnung der Landeshauptstadt München (MucBadeBootVO)

Verordnung über die Beschränkung des Gemeingebrauchs an den oberirdischen Gewässern innerhalb der Landeshauptstadt München (Bade- und Bootverordnung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.03.2003. 9 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. Eingangsformel
  2. § 1Geltungsbereich
  3. § 2Beschränkung des Gemeingebrauchs
  4. § 3Waschen von Personen und Sachen
  5. § 4Baden
  6. § 5Befahren mit „Windsurfern“
  7. § 6Bootfahren auf der Isar
  8. § 7Zuwiderhandlungen
  9. § 8In-Kraft-Treten

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