Stadtrecht München
Bade- und Bootverordnung der Landeshauptstadt München (MucBadeBootVO)
Verordnung über die Beschränkung des Gemeingebrauchs an den oberirdischen Gewässern innerhalb der Landeshauptstadt München (Bade- und Bootverordnung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.03.2003. 9 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Geltungsbereich
- § 2Beschränkung des Gemeingebrauchs
- § 3Waschen von Personen und Sachen
- § 4Baden
- § 5Befahren mit „Windsurfern“
- § 6Bootfahren auf der Isar
- § 7Zuwiderhandlungen
- § 8In-Kraft-Treten
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„Was regelt § 1 MucBadeBootVO? Zitiere den Wortlaut.“