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Zitierfest

Stadtrecht München

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der angemieteten und überlassenen Wohnungen der Landeshauptstadt München (Angemietete und überlassene Wohnungen Gebührensatzung) (MucAngemieteteWohnungenGebuehrenS)

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 09.05.2014. 9 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. Eingangsformel
  2. § 1Gebührenpflicht
  3. § 2Gebührenschuldner
  4. § 3Gebührenberechnung
  5. § 4Gebühren für die Benutzung von angemieteten und überlassenen Wohnungen
  6. § 5Entstehen, Fälligkeit, Einzahlung
  7. § 6Teilbenutzung, vorübergehende Abwesenheit
  8. § 7Zahlungserleichterung, Zahlungsrückstände
  9. § 8Inkrafttreten

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„Was regelt § 1 MucAngemieteteWohnungenGebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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